Was ist der Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan einer evangelischen Kirchengemeinde, die zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gehört. Der Kirchenvorstand entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt. Dafür muss er handfeste Entscheidungen treffen, schließlich geht es häufig um Geld und Gebäude, um Mitarbeitende und um zahlreiche Veranstaltungen der Gemeinde.
Je nach Gemeindegröße besteht der Kirchenvorstand aus sechs bis zwanzig Mitgliedern sowie den Pfarrerinnen und Pfarrer der Gemeinde. Den Vorsitz des Kirchenvorstands bestimmen die Mitglieder durch geheime Wahl, wobei entweder ein Gemeindemitglied oder ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin bestimmt werden kann.
Die Aufgaben des Kirchenvorstandes:
Der Kirchenvorstand verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten. Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern.
Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Dabei muss der Gemeindeetat treuhänderisch und korrekt verwaltet werden.
Natürlich kümmert sich der Gemeindevorstand auch um die kirchlichen Veranstaltungen, wie unseren Nikolausmarkt, das Erntedankfest, die Kindergottesdienste und vieles mehr.